Nachfolgende Informationen gelten nur für zu vollportierende CH-Rufnummern:
Wenn Sie Ihren Festnetzanschluss bereits vor Ihrer Portierung gekündigt haben, beachten Sie bitte zuerst Ihr Kündigungsdatum und das Datum der Portierung:
- Liegt die Portierung noch vor dem Kündigungsdatum, dann besteht kein Problem.
- Wird Ihre Nummer jedoch vor dem Portierungsdatum gekündet, so setzen Sie sich umgehend mit Ihrem bisherigen Anbieter in Verbindung und verzögern Sie die Kündigung bis zum Datum der Portierung.
Hinweis:
Portierungen können nur mit aktiven Rufnummern durchgeführt werden. Bitte achten Sie immer darauf, dass die zu portierenden Rufnummern beim vorherigen Anbieter aktiv sind.